Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Die Stadt Goslar bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger den Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Goslar hat einen solchen Zugang unter folgenden technischen Vorraussetzungen eröffnet:
Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die ein Gesetz Schriftform anordnet, wie z. B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. E-Mails haben keine Rechtswirkung, d.h. Sie müssen Ihren Antrag o. ä. schriftlich einreichen oder zur Niederschrift bei der Stadt Goslar erklären. Dies gilt insbesondere bei der Einlegung von Rechtsmitteln (z. B. Widersprüche, Einsprüche).
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Goslar ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.
Mailadressen der Stadt Goslar
Die Stadt Goslar hat für den Schriftverkehr mit den Bürgerinnen und Bürgern, wirtschaftlichen Unternehmen, Institutionen, Vereinigungen und sonstigen Interessierten neben der zentralen E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! auch E-Mail-Adressen der Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterinnen eingerichtet. Diese können Sie aus unserem Internetauftritt oder aus dem bisherigen Schriftverkehr entnehmen.
Bei Abwesenheit des Adressaten kann es zu einer zeitverzögerten Bearbeitung Ihres Anliegens kommen. Eine Abwesenheitsbenachrichtigung erfolgt nicht automatisch.
Dateiformate
Die Stadt Goslar nimmt E-Mails in den Formaten "HTML" und "Text" an. E-Mail-Anhänge werden in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:
- Adobe Acrobat (.pdf) (bis Version 6.0)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word (.doc) (bis Version XP)
- Microsoft Exel (.xls) (bis Version XP)
- Microsoft PowerPoint (.ppt)
- Textdateien (*.txt)
- Portable Data File (*.pdf)
- Bilddateien (*.jpg, *.gif, *.tif, *.bmp)
- Joint Photographic Expert Group (.jpg)
- Textdateien im Format ASCII (.txt)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Liste regelmäßig aktualisiert wird.
Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet.
Mails, deren Größe 10 MB überschreitet, können nicht angenommen werden.
Signaturen, Verschlüsselungen
Entsprechend § 3a VwVfG kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte "elektronische Form" ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.
Die Stadt Goslar kann zurzeit aus technischen und organisatorischen Gründen Dokumente, die mit elektronischen Signaturen versehen oder verschlüsselt sind, nicht verarbeiten. Für die Fälle, in denen die eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist oder Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, ist auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass dies ebenfalls auf elektronischem Weg noch nicht möglich ist.
Behandlungen von nicht verarbeitbaren Eingängen
Sofern ein Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet ist, etwa weil es nicht geöffnet oder gelesen werden kann, wird der Absender nach Erhalt informiert. In diesen Fällen werden die Absender gebeten, die festgelegten technischen Rahmenbedingungen zu beachten oder auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr und der Verwendung von SPAM-Filtern kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht.
E-Mails, die Computerviren enthalten, werden von der Virenschutzsoftware geblockt und erreichen den Adressaten nicht. Der Absender erhält keine Nachricht.
E-Mails von der Stadt Goslar
Die Stadt Goslar nutzt die elektronische Post lediglich zur schnelleren Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen und sonstigem schlichten Verwaltungshandeln. Daher wird mit der E-Mail keine rechtsrelevante Erklärung abgegeben.
Die Stadt Goslar bedient sich zurzeit weder digitaler Signaturen noch Verschlüsselungsverfahren.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Goslar und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.